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Corona-Infos


Corona-Update 29.5.2022

Liebe Mitglieder und Interessierte,

durch die mittlerweile 33. Coronabekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz entfallen alle bisherigen Einschränkungen (Maskenpflicht/Testpflicht/Kontaktverfolgung) für den Bereich Sport im Innen- und Außenbereich.

Wir freuen uns auf regen Besuch unserer Sportangebote 2022 (Flyer als Download auf Startseite).

Hans-Joachim Nees

 

Corona-Update 18.3.2022

Liebe Mitglieder und Interessierte,

am Freitag, 18. März 2022  trat die neue mittlerweile 32. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft.

Für die Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport gilt wie bisher auch die Testpflicht, besser bekannt als sogenannte 3G-Regel. Eine Unterscheidung von Innen- und Außenbereich gibt es nach der neuen Regelung nicht mehr. Eine Maskenpflicht ist dann ebenfalls nicht mehr vorgesehen.

Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen, sowie für Minderjährige.

Bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Duschen und Umkleiden ist wie bisher auch ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung, sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, vorzuhalten.
Bei Veranstaltungen im Sport gelten die Veranstaltungsregeln. Bei Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Zuschauer*innen gilt die 3G-Regel. Hier wird dann auch nicht mehr zwischen Innen- und Außenveranstaltungen unterschieden.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Zuschauer*innen ohne feste Sitzplätze gilt die Maskenpflicht. Diese entfällt am Platz oder beim Verzehr von Speisen und Getränken. Bei mehr als 2.000 Zuschauer*innen gilt die bekannte 2G-Regel.

Bei Veranstaltungen im Freien entfällt die Maskenpflicht. Nehmen an einer Veranstaltung im Freien mehr als 2.000 Zuschauer*innen teil gilt die bekannte 2G-Regel.

Eine Begrenzung der zulässigen Zuschauer-, oder Teilnehmer*innenzahl ist nicht mehr vorgesehen!

Bei allen Veranstaltungen haben die Veranstalter ein Hygienekonzept zu erstellen und bereit zu halten.

Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne jederzeit per E-Mail an infocorona@ludwigshafen.de oder telefonisch an Frau Heike Hildebrand unter der Rufnummer 0621/504-3077 wenden.

Bleiben Sie gesund und sportlich

Hans-Joachim Nees

 

Corona-Update 4.3.2022

Liebe Mitglieder und Interessierte,

ab morgen, Freitag 04. März 2022 wird die neue, mittlerweile 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft treten.
Diese enthält erstmals seit Monaten erhebliche Erleichterungen, insbesondere auch für die Sportausübung.

Für die Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport gilt dann die Testpflicht, besser bekannt als sogenannte 3G-Regel. Eine Unterscheidung von Innen- und Außenbereich gibt es nach der neuen Regelung nicht mehr. Eine Maskenpflicht ist dann ebenfalls nicht mehr vorgesehen.

Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen, sowie für Minderjährige.

Bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Duschen und Umkleiden ist wie bisher auch ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung, sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, vorzuhalten.
Bei Veranstaltungen im Sport gelten die Veranstaltungsregeln. Bei Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Zuschauer*innen gilt die 3G-Regel. Hier wird dann auch nicht mehr zwischen Innen- und Außenveranstaltungen unterschieden.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Zuschauer*innen ohne feste Sitzplätze gilt die Maskenpflicht. Diese entfällt am Platz oder beim Verzehr von Speisen und Getränken. Bei mehr als 2.000 Zuschauer*innen gilt die bekannte 2G-Regel. Die zulässige Zahl der Teilnehmer-/Zuschauer*innen beträgt höchstens 60 % der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als 6.000 Zuschauer*innen.

Bei Veranstaltungen im Freien entfällt die Maskenpflicht. Nehmen an einer Veranstaltung im Freien mehr als 2.000 Zuschauer*innen teil gilt die bekannte 2G-Regel.
Die zulässige Zahl der Teilnehmer-/Zuschauer*innen beträgt höchstens 75 % der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als 25.000 Zuschauer*innen.
Bei allen Veranstaltungen haben die Veranstalter ein Hygienekonzept zu erstellen und bereit zu halten.

Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne jederzeit per E-Mail an infocorona@ludwigshafen.de oder telefonisch an Frau Heike Hildebrand unter der Rufnummer 0621/504-3077 wenden.

Bleiben Sie gesund und sportlich

Hans-Joachim Nees

 

 

Corona-Update 2022

Liebe Mitglieder,

hier nochmals die aktuellen Corona-Regeln für den Bereich Sport

Was gilt im Innenbereich?

Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innenbereich die 2G+-Regelung (siehe „2G+-Regelung“), d.h., es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen, die noch zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen     müssen, anwesend sein. 

Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft (siehe „gleichgestellte Personen“) und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.

Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.

Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen – trotz der 2G+-Regelung - ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können. 

 

 

Für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte der Einrichtung, wie z.B. Trainerinnen bzw. Trainer, gilt die betriebliche 3G-Regelung (siehe „Arbeitsplatz“ und „3G-Regelung“). Sofern sie sich aber selbst sportlich betätigen, steht die sportliche Betätigung   im Vordergrund und es gilt auch für sie die 2G+-Regelung. Für Ehrenamtliche gilt hingegen - ebenso wie für die sonstigen Sporttreibenden – immer die 2G+-Regelung.

Was gilt im Außenbereich?
Im Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich gelten für volljährige nicht-immunisierte Personen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (siehe „Kontaktbeschränkungen“). Für Minderjährige ergibt sich dadurch keine Einschränkung.

Nicht-immunisierte volljährige Personen (siehe „nicht-immunisierte Person“) dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Hausstandes gemeinsam im Außenbereich Sport treiben.

Für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte der Einrichtung, wie z.B. Trainerinnen bzw. Trainer, gilt nicht die Kontaktbeschränkung, sondern die betrieblichen 3G-Regelung (siehe „Arbeitsplatz“ und „3G-Regelung“). Sofern sie sich aber selbst sportlich betätigen, steht die sportliche Betätigung im Vordergrund und es gelten auch für sie die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Für Ehrenamtliche gelten immer - wie für die sonstigen Sporttreibenden - die Regelungen der Kontaktbeschränkung. Veranstaltungen im Amateur- und Freizeitsport sowie im Profi- und Spitzensport können nach den Regelungen für Veranstaltungen (siehe „Veranstaltungen“) stattfinden.

Hans-Joachim Nees

 

 

Corona-Update zum 4.12.2021

Liebe Sportlerinnen, Sportler, Mitglieder und Interessierte,

ab Samstag, 04. Dezember gilt die neue mittlerweile 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Für die Sportausübung in Innenräumen gilt die sogenannte 2G-Plus Regel.
Damit gilt auch für geimpfte und genesene Personen die Testpflicht. Von der 2G-Plus Regel sind folgende Personen umfasst:

 1.        Vollständig geimpfte und genesene Personen
 2.        Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das    
            Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, mit der Maßgabe,
            dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen
            ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf
            welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die
            über einen Testnachweis verfügen.

Personen die bereits eine Auffrischungsimpfung (sog. Booster-impfung) erhalten haben sind von der Testpflicht ausgenommen.
Weiterhin dürfen 25 Minderjährige nicht geimpfte Personen an der Sportausübung teilnehmen.
Eine Testung unter Aufsicht, also bspw. von einer vom Verein beauftragten Person ist möglich.
Für vom Verein beschäftigte Trainer*innen, Übungsleiter*innen, etc. gilt die sogenannte 3 G Regelung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Weiterhin ist bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Duschen und Umkleiden ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung, sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, vorzuhalten.
Bei Veranstaltungen im Sport gilt für Zuschauer*innen die 2G-Regel, sowie die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, sowie die Testpflicht (diese kann entfallen, wenn die Zuschauer*innen durchgehend die Maskenpflicht einhalten).

Zu näheren Infos, wie und mit welchen speziellen Auflagen die Kurse durchgeführt werden, kontaktieren Sie bitte Ihre Übungsleiter:innen.

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie unter www.corona.rlp.de.
Die Geschäftstelle ist seit 16.8.2021 wieder geöffnet (2G + Maskenpflicht).
Per Mail unter tgo1880@freenet.de telefonisch (AB) 0621-682368 oder per Post sind wir weiterhin erreichbar.

Bleiben Sie gesund bzw. lassen Sie sich schnell impfen !!!

 

Ihre TG Oggersheim 1880 eV

Hans-Joachim Nees

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